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Letzte Aktualisierung:

12.07.2009

Bräuche

Bräuche und Traditionen rund ums Heiraten

  • Deckeln

Das "Deckeln" ist bei den Junggesellen des Ortes sehr beliebt. Bei diesem Brauch gehen die Junggesellen, auch Öhmen genannt, zu einem Mädchen des Dorfes, wenn deren Freund (aus einem benachbarten Dorf) zum ersten Mal zu Besuch kommt. Man umlagert, bewaffnet mit Topfdeckeln und Trillerpfeifen, das Haus und einer schellt. Das Mädchen lässt uns dann im Allgemeinen hinein und man nimmt Platz. Dann packt der "Oberrappelmeister" (ältester Öhme) den Jagdschein aus und liest ihn vor. Dies ist eine äußerst lange und feuchtfröhliche Prozedur, da bei jedem Satzzeichen angeprostet wird. Außerdem wird ein Jagdrevier abgesteckt und letztendlich das "hochedle Wild" gewogen, für das dann der "Frigger" (Freund des Mädchens) eine Gebühr entrichten muss. Die Jugend des Dorfes freut sich somit, wenn ein Mädchen des Dorfes öfter ihre Freunde wechselt. ;-)

 

  • Spur legen

Falls das Mädchen einen Freund aus Brachthausen hat, dann kann nicht gedeckelt werden. Statt dessen wird eine “Spur” gelegt.

Hierbei wird eine Spur aus Sägemehl oder Kalk vom Haus den Jungen zum Mädchen gelegt. Anschließend wird gefragt, ob man kurz hinein kommen kann. ;-)

 

  • Poltern

Wenn einer des Dorfes heiratet, so trifft man sich beim großen "Polterabend".
Hierbei wird viel Krach gemacht.

Anschließend geht man meistens in die Schützenhalle, wo dann bis in die frühen Morgenstunden die letzten Tage des Junggesellendaseins gefeiert werden.

  • Schießen

Es wird zu verschiedenen Anlässen geschossen. So z. B. an Polterabenden oder Hochzeiten. Aber auch am Schützenfestsonntag unf Fronleichnam werden die Bracht’ser geweckt. Wenn ein Bewohner des Dorfes ein kleines Kind bekommen hat, dann feuern die Öhmen drei Böllerschüsse ab.

Es wird mit Schwarzpulver in einer Salutkanone und Standböllern geschossen.

Natürlich werden unsere Böller und die Kanone regelmäßig vom TÜV überprüft und sind zum Böllern zugelassen. Alle Teilnehmer des Schießens haben eine Genehmigung nach §27 des Sprengstoffgesetzes.

 

Fällt Ihnen noch ein Brauch ein, den man hier auf dieser Seite aufnehmen sollte? Dann einfach eine E-Mail schreiben!

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